Zusätzlich zu meiner Frage von letzter Woche, ob Baukindergeld in Frage kommt wenn man das Haus von einer Firma abkauft, von der man selbst Geschäftsführer ist, wäre die nächste Frage, was passiert, wenn man zum Zeitpunkt des Hauskaufes schon zur Miete in demselben Haus wohnt? Ist das ein Ausschlusskriterium?
Nein, der Kauf eines Hauses, das vorher schon zur Miete bewohnt wurde, ist kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Als Einzugsdatum gilt dann das Datum des notariellen Kaufvertrags. Außerdem müssen folgende Unterlagen bei der KfW eingereicht werden: eine nach
Antragstellung ausgestellte Meldebescheinigung sowie eine formlose Erklärung zum Sachverhalt.
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