Ist der Erwerb von Verwandten in gerader Linie auch dann schädlich, wenn der Vertrag wie zwischen fremden Dritte gestaltet wird und die Gesamtumstände stark gegen eine vorweggenommene Erbfolge sprechen?
Ja, leider kommt das Baukindergeld auch dann nicht in Frage, wenn der Kaufvertrag wie zwischen Fremden gestaltet wird. Der Immobilienkauf von Verwandten in gerader Linie ist grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen, egal wie die genauen Umstände sind. Die KfW prüft streng nach den Förderrichtlinien, Einzelfall- oder Kulanzentscheidungen gibt es nicht.
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