Expertenrat

Unsere Frist beim Baukindergeld läuft bald ab und wir haben noch nicht den Grundbucheintrag. Was können wir tun?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Güven G. am 19.12.2019 

Wir waren Mieter und haben im Juli 2019 die Wohnung gekauft und Antrag auf Baukindergeld gestellt, aber bisher ist es noch nicht im Grundbuchamt eingetragen worden. Der Notar hat vergessen, eine Umänderung von den Räumlichkeiten zu erledigen und deshalb wurde es vom Grundbuchamt abgelehnt. Die KfW Bank kann es ja nur genehmigen, wenn alles seine Ordnung hat. Die Frist läuft bald ab und hinzu kommt noch, dass mein Kind im Januar 2020 18 Jahre wird. Obwohl wir auch den Antrag eingereicht haben mit Meldebescheinigung und des weiteren. Haben wir noch die Möglichlichkeit Baukindergeld zu bekommen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Auch wenn Ihnen der Grundbucheintrag noch fehlt, müssen Sie unbedingt innerhalb der Frist tätig werden! Im KfW-Merkblatt für das Baukindergeld heißt es dazu: "Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.". Laden Sie also unbedingt die Auflassungsvormerkung bei der KfW hoch. Zusätzlich können Sie ein formloses Schreiben hochladen, dass Sie den Grundbucheintrag noch nicht vorliegen haben und diesen so schnell wie möglich nachreichen. Unsere Tipps bei fehlenden Unterlagen können Sie hier nachlesen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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