Wir haben am 03.09.2018 unsere Wohnung gekauft. Damals haben wir bereits einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Zwischenzeitlich sind wir wegen Auslands-Job aus der Wohnung am 01.04.2019 ausgezogen und haben diese weitervermietet. Nur sind wir wieder zurück und werden uns erneut hier mit Hauptwohnsitz anmelden. Besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Baukindergeld erneut zu stellen?
In aller Regel können Sie den Antrag auf Baukindergeld erneut stellen. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich ohne Kenntnis über den ursprünglichen Ablehnungsgrund allerdings nicht beurteilen.
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