Wir haben unsere Wohnung im Mai 17 gekauft. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt vermietet. Die gesetzliche Kündigungsfrist betrug 9 Monate. Ein Einzug war also vor 2018 nicht möglich. Gibt es eine Chance auf Erhalt des Baukindergeldes? Alle anderen Voraussetzungen sind erfüllt.
Leider nicht. Beim Kauf einer Wohnung gilt das Datum des Kaufvertrags, nicht des Einzugs. Da Ihr Kaufvertrag schon 2017 geschlossen wurde, kommt das Baukindergeld nicht in Frage.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.