Wir haben im August 2017 ein Haus erworben, das wir in zwei Raten bezahlen. Die letzte Rate werden wir voraussichtlich im September 2018 bezahlen, wenn wir den Schlüssel erhalten. Wir sind momentan also weder Eigentümer noch Besitzer. Dürfen wir den Antrag stellen oder haben wir Pech, da wir bereits 2017 den Kaufvertrag unterschrieben haben?
Einen Antrag auf Baukindergeld können voraussichtlich alle Familien stellen, die einen ab dem 1.1.2018 datierten Kaufvertrag bzw. eine Baugenehmigung haben. Da Sie schreiben, Sie haben den Kaufvertrag schon 2017 unterschrieben, kommt die Förderung voraussichtlich leider nicht in Betracht.
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