Mein Partner und ich haben 2020 ein Haus gekauft, allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Bruder in einer Erbengemeinschaft einer Wohnung. In dem Sinne ist es ja keine Immobilie die ich erworben haben. Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?
Leider nein. Wenn Sie zum Zeitpunkt des Hauskaufs Miteigentümerin einer Eigentumswohnung waren, kommt das Baukindergeld aufgrund der Voreigentumsregelung nicht in Betracht.
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