Wir haben 2016 unseren Kaufvertrag für unser Grundstück unterschrieben. Im April 2017 sind wir in unseren Neubau eingezogen. Das Haus ist soweit fertig, die Außenanlage allerdings noch nicht. Wir haben noch Schotter vor dem Haus und planen noch eine Garage. Ich habe nun durch einige Berichte vermittelt bekommen, dass wir wohl dieses Baukindergeld nicht erhalten werden. Ist es aber eventuell möglich eine Baugenehmigung für eine Garage für diese Jahr zu holen und dann doch das Baukindergeld zu erhalten? Wir haben schon zwei Kinder, 4 und 2 Jahre und das dritte ist unterwegs.
Relevant für das Baukindergeld sind Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung der Wohnimmobilie, Außenanlage und Garage spielen keine Rolle dabei. Leider kommt die Förderung für Sie deshalb nicht in Frage.
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