Expertenrat

Können wir nach dem Einzug in unseren Neubau und dem Verkauf der vorhandenen Wohnung Baukindergeld beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Daniel F. am 16.01.2021 

Meine Frau und ich haben uns 2011 eine Eigentumswohnung gekauft die wir auch selber bewohnen. Jetzt möchten wir ein Haus bauen und haben im Dezember 2020 unseren Bauantrag eingereicht. Ende 2021 würden wir in unser Haus einziehen und auch zum Ende 2021 unsere Eigentumswohnung verkaufen. Die Wohnung ist aber noch nicht abbezahlt. Können wir trotzdem nach dem Einzug und dem Verkauf der Wohnung Baukindergeld beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall nur dann möglich, wenn Sie die Eigentumswohnung vor Erteilung der Baugenehmigung verkaufen. Sonst ist eine Förderung aufgrund der Voreigentumsregelung nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung