Meine Frau und ich haben uns 2011 eine Eigentumswohnung gekauft die wir auch selber bewohnen. Jetzt möchten wir ein Haus bauen und haben im Dezember 2020 unseren Bauantrag eingereicht. Ende 2021 würden wir in unser Haus einziehen und auch zum Ende 2021 unsere Eigentumswohnung verkaufen. Die Wohnung ist aber noch nicht abbezahlt. Können wir trotzdem nach dem Einzug und dem Verkauf der Wohnung Baukindergeld beantragen?
Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall nur dann möglich, wenn Sie die Eigentumswohnung vor Erteilung der Baugenehmigung verkaufen. Sonst ist eine Förderung aufgrund der Voreigentumsregelung nicht möglich.
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