Wir haben eine 4 Monate alte Tochter und am 13.09.2019 (Datum des notariellen Kaufvertrages) ein Haus gekauft und müssen dies noch sanieren/renovieren. Daher werden wir erst ca. zum 01.03.2020 oder 01.04.2020 einziehen. Wann sollen wir den Antrag auf Baukindergeld stellen? Jetzt schon oder erst nach dem Einzug und der dann vorliegenden Meldebescheinigung? Also ist Stichtag der notarielle Kaufvertrag oder die Meldebestätigung?
Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug stellen. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, müssen unbedingt alle Haushaltsmitglieder mit Hauptwohnsitz in der neuen Immobilie gemeldet sein und die Meldebescheinigungen vollständig vorliegen. Ihre Antragsfrist läuft ab dem Datum auf der Meldebescheinigung, Sie haben dann 6 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
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