Wir haben 2018 ein Mehrfamilienhaus mit einem relativ großen Grundstück gekauft. Letztes Jahr haben wir ein Einfamilienhaus auf dem Grundstück gebaut, in das wir dieses Jahr eingezogen sind. Haben wir ein Anrecht auf Baukindergeld, da es für beide Häuser lediglich ein Grundbuch gibt und es sich somit um "eine" Immobilie handelt?
Voraussetzung für die Beantragung von Baukindergeld ist, dass Sie am Stichtag keine weitere Immobilie besitzen. Stichtag ist in Ihrem Fall der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben. Da das in Ihrem Fall nicht zutrifft, können Sie die Förderung aller Voraussicht nach nicht beantragen.
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