Bekommen das Baukindergeld nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete. Und wie ist, wir haben uns Ende 2017 ein Haus ausgesucht. Wir haben den Kaufvertrag beim Notar noch in 2017 unterschrieben. Jedoch aber mit Übergabe des Hauses im Februar 2018. Bekommt man dann auch Baukindergeld oder bekommt man es nicht, da die Verträge in 2017 Unterzeichnet wurden.
Soweit wir wissen wird der Familienbegriff für das Baukindergeld am Geburtstag des ersten Kindes festgemacht und nicht am Trauschein. Ganz genau wissen wir das aber auch erst, wenn die ausführlichen Förderrichtlinien da sind. Für Verträge, die 2017 unterschrieben wurden, kommt die Förderung leider nicht in Betracht, denn wichtig ist das Datum des Kaufvertrags und nicht die Übergabe der Immobilie.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.