Also wir haben unsere Baugenehmigung am 6. September 2017 erhalten. Der Bau ist jetzt so gut wie abgeschlossen. Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass ich die Zulage Baukindergeld beantragen kann?
Genau wissen wir das erst, wenn das Gesetz zum Baukindergeld verabschiedet ist, in dem Förderbeginn und die Bedingungen dann geregelt sind. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand wird es allerdings keine rückwirkende Förderung geben.
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