Wir haben Ende 2015 innerhalb der Familie ein kleines günstiges Haus gekauft. Zu dem Zeitpunkt waren wir bereits verheiratet und unsere Tochter war auf der Welt. Nun erwarten wir Nachwuchs, sodass unser jetziges Haus wesentlich zu klein ist. Wir planen daher einen Neubau. Haben wir somit noch Anspruch auf Baukindergeld?
Nach allem, was wir bisher wissen, soll der Erstkauf einer Immobilie als Familie gefördert werden. Maßgebend dafür ist das Geburtsdatum des ersten Kindes. Da Sie schreiben, dass Ihre Tochter schon beim ersten Hauskauf auf der Welt war, vermuten wird, dass Sie für einen Neubau dann keinen Anspruch auf Baukindergeld haben.
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