Ich bin alleinige Besitzerin des Hauses und möchte Baukindergeld beantragen. Brauch ich da auch den Steuerbescheid von meinem Partner?
Ja, auch in diesem Fall ist der Steuerbescheid Ihres Partners nötig. Beim Baukindergeld wird nicht nur der Eigentümer, sondern der gesamte Haushalt betrachtet, daher muss auch der zweite Steuerbescheid eingereicht werden, um das Haushaltseinkommen zu prüfen.
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