Das Baukindergeld wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich nicht die Vorraussetzung von 50 % Miteigentümer erfülle. Den Antrag habe ich gestellt, aber meine Frau hat die Immobilie gekauft. Und Sie gehört doch genauso wie unsere Kinder in den Haushalt. Wir sind nicht geschieden und leben zusammen. Handelt es sich hier um ein Formfehler? Kann ich hierzu Widerspruch einlegen?
Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Der Antragsteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer des selbstgenutzten Wohneigentums geworden sein." Wenn also tatsächlich Ihre Frau die Immobilie allein gekauft hat und Sie nicht Miteigentümer geworden sind, liegt nach unserer Sicht kein Formfehler vor. Den Antrag auf Baukindergeld hätte dann Ihre Frau als Eigentümerin stellen müssen. Wenn Sie noch innerhalb der Frist sind (3 Monate nach Einzug), kann Ihre Frau den Antrag noch stellen.
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