Expertenrat

Ist es möglich, auch wenn der Bauvertrag Ende 2017 abgeschlossen wurde, vom neuen Bauvertragsrecht zu profitieren?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dominique E. am 26.06.2018 

Ist es möglich, auch wenn der Bauvertrag mit dem Architekten Ende 2017 abgeschlossen wurde, von den neuen Rechten im neuen Bauvertragsrecht zu profitieren? Oder haben die allesamt keine Gültigkeit und als Bauherrin habe ich diese Rechte alle nicht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das neue Bauvertragsrecht gilt erst seit dem 1.1.2018. Für Bauverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, hätten die neue Regelungen aktiv selbst in den Vertrag hineinverhandelt werden müssen. Rückwirkend gilt das neue Bauvertragsrecht leider nicht für Bauverträge aus 2017.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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