Ist es möglich, auch wenn der Bauvertrag mit dem Architekten Ende 2017 abgeschlossen wurde, von den neuen Rechten im neuen Bauvertragsrecht zu profitieren? Oder haben die allesamt keine Gültigkeit und als Bauherrin habe ich diese Rechte alle nicht?
Das neue Bauvertragsrecht gilt erst seit dem 1.1.2018. Für Bauverträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, hätten die neue Regelungen aktiv selbst in den Vertrag hineinverhandelt werden müssen. Rückwirkend gilt das neue Bauvertragsrecht leider nicht für Bauverträge aus 2017.
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