Aus "Häufige Fragen" zum Baukindergeld auf der KfW Seite kann man meiner Meinung nach ziemlich klar entnehmen, dass man eine vorhandene Immobile verkauft haben muss, bevor man die Immobilie kauft, die man mit Baukindergeld gefördert haben möchte. Sehe ich das richtig?
Ja, die Auskunft der KfW ist sehr klar. Wer das Baukindergeld beantragen möchte, darf zum Stichtag Baugenehmigung / Kaufvertrag keine andere Wohnimmobilie in Deutschland besitzen. Eine vorhandene Wohnung oder ein Haus müssten vorher verkauft werden.
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