Wir sind als Erbbauberechtigte in der letzten Woche ins Grundbuch eingetragen worden und wollen in zwei Monaten in unser Haus einziehen. Steht das Erbbaurecht der Gewährung von Baukindergeld entgegen?
Das Erbbaurecht selbst sollte dem Baukindergeld nicht im Wege stehen. Solange das Haus, in das Sie einziehen, Ihre einzige Wohnimmobilie ist, kommt die Förderung in Frage.
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