Wir haben 2006 ein Einfamilienhaus gebaut und beabsichtigen dieses zu verkaufen. Haben wir Anspruch auf das Baukindergeld, wenn wir noch einmal bauen?
Bisher sind nur wenige Eckdaten zum geplanten Baukindergeld bekannt. Deshalb können wir solche Detailfragen auch leider noch nicht beantworten. Ihre Frage wird sich leider erst klären lassen, wenn die gesetzliche Grundlage für das Baukindergeld da ist.
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