Ich habe 2014 ein Haus gekauft und möchte mit dem Erwerb einer neuen Immobilie Baukindergeld beantragen. Wenn ich den notariellen Verkauf der bestehenden Immobilie und den notariellen Termin für die neue Immobilie auf den gleichen Tag lege, steht mir dann Baukindergeld zu?
Nein, das ist leider nicht möglich. Zwischen Verkauf einer vorhandenen Wohnimmobilie und Kauf einer neuen Wohnimmobilie muss mindestens ein Tag liegen, damit das Baukindergeld in Frage kommen kann.
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