Expertenrat

Wie genau sind denn die Details zum Ersterwerb beim Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Jason T. am 06.07.2018 

Wir haben vor 6 Jahren als Familie mit 1 Kind eine 3 Zimmer Wohnung gekauft. Als das 2. Kind auf dem Weg war haben wir es verkauft und wohnen seit 3 Jahren in einer größeren Mietwohnung. Besitzen also kein Eigentum. Es wäre wirklich sinnlos wenn wir nun nicht gefördert werden weil wir vor Jahren schon eine Immobilie besaßen die aber nun zu klein für uns wäre. Und wir wohnen zur Miete, weil eine 4-Zimmer-Wohnung für uns kaum zu bezahlen ist. Wie genau sind nun Details zu diesem Thema Ersterwerb bekannt.

Antwort von aktion pro eigenheim 

In den bisherigen Veröffentlichungen zum Baukindergeld heißt es dazu: "Anspruch auf das Baukindergeld hat jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie neu baut oder erwirbt. Entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes." Demnach hätten Sie keinen Anspruch auf den Zuschuss. Ob es bei dieser Formulierung bleibt oder es Ausnahmen geben wird, wissen wir aber noch nicht, die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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