Verpflichtungen der EnEV 2014 auf einen Blick
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) hat bis Oktober 2020 verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Gebäuden definiert. Sie trat am 31.10.2020 außer Kraft und wurde vom GEG abgelöst. Die EnEV stellte erstmals Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik, die bei der Errichtung von Neubauten sowie bei der Sanierung von Altbauten einzuhalten sind.
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Foto: aktion pro eigenheim
Prospekt: Verband Privater Bauherren e.V.
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