Ich werde mit meinem Mann und meinen zwei Kindern in unser Eigenheim einziehen. Mein Schwager wird mit uns Mietfrei wohnen. Haben wir dann auch einen Anspruch auf das Baukindergeld? Die Einkommensgrenze sowie alle anderen Voraussetzungen halten wir ein.
Auch wenn Sie einen Teil des Eigenheims vermieten (mietfrei oder nicht), ist das Baukindergeld möglich. Die Förderung können Sie für den von Ihrem Haushalt bewohnten Teil des Hauses beantragen.
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