Welches Datum ist für das Baukindergeld bei Erwerb eines Hauses aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich? Die Versteigerung war im November 17, Verteilungstermin sowie Grundbucheintragung Januar 18.
Im Falle eines Erwerbs aus einer Zwangsversteigerung maßgeblich ist das Datum, an dem der Zuschlag erteilt wurde. In Ihrem Fall kommt das Baukindergeld deshalb leider nicht in Frage.
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