Zeitpunkt beim Eigentumsbegriff: Wir bauen mit einem Generalunternehmer. Unsere derzeitige Immobilie haben wir vor 1 Monat verkauft, sind also derzeit ohne Wohneigentum. Die Baugenehmigung wird demnächst ausgestellt. Den Werkvertrag mit dem GU haben wir allerdings unterschrieben, als wir noch Wohneigentum hatten. Was gilt in unserem Fall? Das Datum der Baugenehmigung oder der Werkvertrag (kein Bauträger, Grundstück wurde unabhängig davon erworben)?
Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und nicht vom Bauträger kaufen, dann gilt die Baugenehmigung als Stichtag für das Baukindergeld.
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