Expertenrat

Meine Freundin hat die Hälfte eines Mehrfamilienhauses als Schenkung erhalten. Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Paul M. am 13.09.2018 

Wir erfüllen alle Bedingungen für das Baukindergeld, allerdings gibt es einen kleinen Haken. Meine Freundin hat vor vielen Jahren ein halbes Mehrfamilienhaus (nicht viel wert, da sehr abgelegen) als Schenkung von Ihren Eltern erhalten. Diese besitzen ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit. Das heißt, wir haben überhaupt nichts mit dem Haus zu tun, keine Einnahmen etc., sie steht allerdings als Miteigentümerin im Grundbuch. Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider sind die Förderbedingungen der KfW in diesem Punkt sehr klar: Wenn der Haushalt zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung eine weitere Wohnimmobilie besitzt, d.h. im Grundbuch steht, kommt das Baukindergeld nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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