Wir erfüllen alle Bedingungen für das Baukindergeld, allerdings gibt es einen kleinen Haken. Meine Freundin hat vor vielen Jahren ein halbes Mehrfamilienhaus (nicht viel wert, da sehr abgelegen) als Schenkung von Ihren Eltern erhalten. Diese besitzen ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit. Das heißt, wir haben überhaupt nichts mit dem Haus zu tun, keine Einnahmen etc., sie steht allerdings als Miteigentümerin im Grundbuch. Haben wir trotzdem Anspruch auf Baukindergeld?
Leider sind die Förderbedingungen der KfW in diesem Punkt sehr klar: Wenn der Haushalt zum Zeitpunkt des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung eine weitere Wohnimmobilie besitzt, d.h. im Grundbuch steht, kommt das Baukindergeld nicht in Frage.
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