Ich habe 2014 eine Wohnung gekauft und zu dieser Zeit hatten wir 2 Kinder. Wir wollen jetzt die Wohnung wieder Verkaufen und uns im Anschluss ein Haus kaufen, da wir mittlerweile 5 Kinder haben. Würden wir Baukindergeld erhalten, weil ich irgendwo mal mitbekommen hatte, dass es nur für das erstmalige Imobilienkauf gedacht sei. Sprich wäre das dann ja meine Eigentumswohnung?
Das Baukindergeld wäre für Sie dann möglich (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt), wenn Sie die Eigentumswohnung zuerst verkaufen und dann das Haus kaufen. Zwischen dem Notartermin für den Verkauf und dem Notartermin für den Kauf muss mindestens ein Tag liegen, außerdem muss der Kaufvertrag für das Haus noch 2020 unterschrieben werden.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.