Meine Frau und ich möchten ein Haus bauen, das aus zwei Wohneinheiten besteht. Wir bauen deshalb dieses Haus, da wir 3 Kinder haben und in 10-15 Jahren, wenn die Kinder ausgezogen sind, eine der Wohnungen vermieten möchten. Bis dahin werden wir beide Wohneinheiten gemeinsam nutzen. Meine Frage ist, ob jeder im Grundbuch sich in eine Wohnung als Alleinbesitzer eintragen lassen muss und wenn Ja ob in der Wohnung des Antragstellers auch alle 3 Kinderzimmer sein müssen. Wir werden alle die gleiche Meldeadresse haben.
Wenn Sie beide Wohneinheiten als Familie nutzen und alle die gleiche Meldeadresse haben, sollte das Baukindergeld auch in Frage kommen, wenn die Kinderzimmer auf zwei Wohnungen verteilt sind (Wir gehen davon aus, dass die Wohneinheiten zunächst verbunden sind und erst später getrennt werden). Das Wohneigentum muss Ihrem Haushalt zu mindestens 50 Prozent gehören, wie das Eigentum unter Ihnen verteilt ist, spielt keine Rolle.
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