Expertenrat

Wie ist es beim Baukindergeld, wenn einer der Eheleute zuvor schon eine Immobilie besessen hat, aber der andere nicht mit im Grundbuch eingetragen war?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Susanne M. am 21.07.2018 

Wie wäre es denn, wenn einer der Eheleute zuvor schon eine Immobilie besessen hat, aber der andere nicht mit im Grundbuch eingetragen war? Ist dann die Familie als ganzes "raus"? Sprich: Gilt da wohl Grundbuch oder Meldeamt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher wissen, geht es beim Baukindergeld eher darum, ob schon als Familie eine Immobilie erworben wurden. Die entscheidende Frage ist also, ob die Immobilie gekauft wurde, als das erste Kind schon geboren war. War das der Fall, kommt die Förderung wahrscheinlich nicht mehr in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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