Wie wäre es denn, wenn einer der Eheleute zuvor schon
eine Immobilie besessen hat, aber der andere nicht mit im Grundbuch eingetragen
war? Ist dann die Familie als ganzes "raus"? Sprich: Gilt da wohl Grundbuch
oder Meldeamt?
Nach allem, was wir bisher wissen, geht es beim Baukindergeld eher darum, ob schon als Familie eine Immobilie erworben wurden. Die entscheidende Frage ist also, ob die Immobilie gekauft wurde, als das erste Kind schon geboren war. War das der Fall, kommt die Förderung wahrscheinlich nicht mehr in Frage.
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