Wir haben 03/2020 unseren Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie (ETW) unterschrieben. Da es bei der Löschung von Lasten zu einigen Problemen gekommen ist, hat die Eigentumsumschreibung etwas länger gedauert. Wir sind aber nun seit 10/2020 als Eigentümer eingetragen und lassen nun die Eigentumswohnung sanieren. Dies zieht sich hin, so dass wir uns nicht sicher sind, ob wir noch im Dezember 2020 einziehen können und somit uns dann auch ummelden. Sollten wir erst Anfang 2021 einziehen und uns ummelden, können wir dann immer noch Baukindergeld beantragen?
Ja, das ist kein Problem. Sie können einen Antrag auf Baukindergeld nach Ihrem Einzug und Ummeldung stellen - das ist bis 6 Monate nach Ihrem Einzug (spätestens 31.12.2023) möglich.
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