Mein Ehemann und ich wollen das Haus meiner Großmutter übernehmen. Ich werde 1/2 Miteigentumsanteil geschenkt bekommen, mein Ehemann kauft 1/2 Miteigentumsanteil. Dies soll in einem gemeinsamen notariellen Vertrag beurkundet werden, der Eigentumserwerb geschieht also zeitgleich. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld?
Leider nein. Das Baukindergeld ist in Ihrem Fall sogar aus zwei Gründen nicht möglich. Zum einen fördert die KfW keine kombinierten Schenkungen. Zum anderen gab es Mitte Mai Änderungen bei der Förderbedingungen zum Baukindergeld. Seither ist der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines
Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern,
Großeltern, Urgroßeltern) nicht mehr förderfähig.
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