Für das Baukindergeld wird das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der beiden Jahre vor Antragstellung berücksichtigt. Für uns würde das heißen 2016 und 2017. Unser Kind ist in 2018 geboren. Gilt für die Einkommenzgrenze jetzt die 75.000 Euro oder 90.000 Euro?
Die Einkommensgrenze für das Baukindergeld liegt zunächst bei 75.000 Euro. Für jedes Kind kommen dann 15.000 Euro dazu, so dass die EInkommensgrenze einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro liegt.
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