Baugenehmigung für den Neubau kommt im Mai 2019. Wir bauen in 2. Reihe auf dem Grundstück meiner Eltern. Das Haus (Wohneigentum) ist dann in meinem Besitz, die Rechtsverhältnisse auf dem Grundstück sind in einer Nutzungsvereinbarung geregelt. Habe ich jetzt Anspruch auf das Baukindergeld, obwohl ich kein Grund besitze, mein Neubau aber mein Eigentum ist?
Soweit wir wissen wird es in dieser Konstellation schwierig mit dem Baukindergeld. Denn grundsätzlich ist es so, dass das Grundstück und eine Immobilie darauf nicht verschiedene Eigentümer haben können, weil das Gebäude fest mit dem Grundstück verbunden ist. Das Baukindergeld wäre unserer Meinung nach deshalb nur möglich, wenn Sie entweder einen Teil des Grundstücks geschenkt erhalten oder kaufen und dann in einem eigenen Grundbuchblatt als Eigentümer eingetragen sind. Alternativ wäre es möglich, dass Sie mit Ihren Eltern eine Regelung über ein Erbbaurecht treffen. Die Fachberater der KfW können Ihnen die Voraussetzungen für das Baukindergeld in Ihrem Fall aber sicher genau erklären.
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