Wir haben im Dezember 2017 den Bauantrag bewilligt bekommen und im Februar die Baubeginnanzeige gestellt und März angefangen zu bauen. Warum ist hier der Antrag entscheidend anstatt der tatsächliche Bauabschnitt? Ist die Baubeginnanzeige auch förderfähig?
Bei einem Neubau gibt es für das Baukindergeld einen entscheidenden Stichtag - das ist das Datum der Baugenehmigung. Wenn Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, kommt die Förderung leider nicht in Frage. Die Baubeginnanzeige spielt für das Baukindergeld keine Rolle.
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