Wenn wir Anfang 2019 in eine Immbilie ziehen, die wir jetzt Mitte 2018 erwerben und wir Nachwuchs Mitte 2019 bekommen, haben wir dann Anspruch auf Baukindergeld?
Nein, voraussichtlich nicht. Nach allem, was bisher bekannt ist, muss die Immobilie als Familie erworben werden, um das Baukindergeld zu erhalten.
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