wir haben im Jahr 2018 (Bauantrag im Februar) gebaut. Wir sind im Oktober 2018 eingezogen. Im September 2019 bekommen wir unser erstes Kind. Haben wir ab der Geburt des Kindes Anrecht auf Kindergeld?
Leider nein. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes beträgt aktuell 6 Monate (davor nur 3 Monate) nach dem Einzug. Da diese Frist bei Ihnen schon abgelaufen ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage.
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