Expertenrat

Wir sind im Herbst 2018 eingezogen, im Herbst 2019 bekommen wir ein Kind. Haben wir ab Geburt des Kindes Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Raffaele S. am 25.06.2019 

wir haben im Jahr 2018 (Bauantrag im Februar) gebaut. Wir sind im Oktober 2018 eingezogen. Im September 2019 bekommen wir unser erstes Kind. Haben wir ab der Geburt des Kindes Anrecht auf Kindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider nein. Die Frist zur Beantragung des Baukindergeldes beträgt aktuell 6 Monate (davor nur 3 Monate) nach dem Einzug. Da diese Frist bei Ihnen schon abgelaufen ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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