Profitieren wir vom Baukindergeld, wenn wir 03.2018 den Notarvertrag für ein Reihenhausbau unterschrieben haben, die Übergabe im November 2018 ist, aber die Bau-Firma hat die Baugenehmigung seit 01.2017?
In Ihrer Anfrage klingt es so, als hätte die Bau-Firma auf eigene Rechnung und Planung mit der Reihenhaus-PLanung und dem Bau begonnen und Sie haben das Haus erst jetzt gekauft. Demnach müsste das Datum des Kaufvertrags relevant sein. Aber bitte beachten Sie: Derzeit sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, ein Gesetz und Förderbedingungen gibt es zum Baukindergeld noch nicht. Deshalb können wir spezielle Frage wie die Ihre nur nach bisherigem Kenntnisstand und ohne Gewähr beantworten.
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