Meine Frau und ich haben Haus und Grundstück von meinen Eltern gekauft (keine Erbschaft oder Schenkung; lediglich ein verzinstes Darlehen wurde uns von meinen Eltern gewährt; Kaufpreis basiert auf Wertgutachten). Das Haus besitzt eine Einliegerwohnung, für die für meine Eltern ein Wohnungsrecht im Kaufrecht vereinbart und ins Grundbuch eingetragen wurde. Erhalten wir Baukindergeld?
Ja, auch in diesem Fall ist das Baukindergeld möglich. Sie beantragen die Förderung für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit, also das Haus ohne die Einliegerwohnung (der Kaufpreis wird entsprechend auf die Quadratmeter heruntergerechnet).
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