Ich besitze eine Immobilie und habe zum 01.01.2018 eine zweite Immobilie gekauft, die ich ab 01.01.2019 mit zwei meiner Kinder bewohnen werde. Die jetzige Immobilie wird, wahrscheinlich zum 01.01.2020, an meine älteste Tochter übertragen. Kann ich Baukindergeld beantragen?
Nein, leider können Sie kein Baukindergeld beantragen. Da Sie zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs schon Eigentümerin einer weiteren Immobilie waren, kommt der Zuschuss nicht in Frage.
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