Wir haben die Baugenehmigung am 04.12.2017 erhalten, Erschließung der Grundstücke und Baubeginn war im Februar und bei anderen Familie in Juni 2018. Haben wir Anspruch auf BKG?
Nein, leider haben Sie keinen Anspruch auf Baukindergeld. Da Ihre Baugenehmigung aus 2017 ist, können Sie den Zuschuss nicht beantragen.
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