Wir haben am 08.06.2018 den Verkaufsvertrag beim Notar für ein von meiner Frau 2001 geerbtes, seitdem vermietetes Haus unterschrieben. Nun steht allerdings noch die Umschreibung im Grundbuch aus. In der Zwischenzeit haben wir am 30.07.2018 den Kaufvertrag für ein ab Dezember von uns bewohntes Haus unterschrieben. Nun ist die Frage, ob das verkaufte Haus, da wir ja vermutlich bis zur Umschreibung im Grundbuch Eigentümer aber nicht mehr Besitzer sind, das Baukindergeld verhindern wird?
Für die Förderung wird die Situation am Stichtag Kaufvertrag bzw. Baugenehmigung betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt darf man für das Baukindergeld nicht Eigentümer einer Wohnimmobilie in Deutschland sein. In der Regel wird der Verkauf ja auch durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch kenntlich gemacht, auch wenn die Umschreibung noch nicht vollzogen wurde. Ob es in Ihrem Fall eventuell ausreichend ist, den Verkauf der Immmobilie mit dem Notarvertrag nachzuweisen, oder ob die spätere Umschreibung im Grundbuch ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist, können Sie bei den Beratern der KfW erfragen.
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