Wir haben den Kaufvertrag für unser Haus im Dezember 2017 unterschrieben. Eigentumsübertragung und Übergang Nutzen und Lasten erfolgten in 2018. Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld?
Nach allem, was wir bisher über das Baukindergeld wissen, wird es rückwirkend für Kaufverträge ab dem 1.1.2018 gelten. Demnach hätten Sie leider keinen Anspruch auf die Förderung.
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