Expertenrat

Wir haben den Kaufvertrag für unser Haus im Dezember 2017 unterschrieben. Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von M. S. am 22.05.2018 

Wir haben den Kaufvertrag für unser Haus im Dezember 2017 unterschrieben. Eigentumsübertragung und Übergang Nutzen und Lasten erfolgten in 2018. Haben wir einen Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach allem, was wir bisher über das Baukindergeld wissen, wird es rückwirkend für Kaufverträge ab dem 1.1.2018 gelten. Demnach hätten Sie leider keinen Anspruch auf die Förderung.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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