Wir haben im September 2017 beim Notar den Kaufvertrag für unsere Wohnung unterzeichnet. Die Besitzübergabe bzw. der Besitzübergang erfolgte laut Vertrag erst im April 2018 nach Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, Baukindergeld zu erhalten?
Der Stichtag für die Beantragung des Baukindergeldes ist vermutlich das Datum des Kaufvertrages. Dieser muss nach dem 31.12.2017 unterzeichnet worden sein. Andernfalls bekommen Sie die Mittel nach aktuellem Kenntnisstand leider nicht.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, sodass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
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