Das Haus meiner Oma wurde vererbt. Können wir Baukindergeld beantragen, wenn wir nun das Haus von der Erbengemeinschaft kaufen? Wir sind nicht Teil der Erben.
Für das Baukindergeld darf der Verkäufer des neuen Zuhauses nicht mit dem Antragsteller oder einem Mitglied des Haushaltes in direkter Linie verwandt sein (z.B. darf es sich bei dem Verkäufer nicht um die Eltern oder Großeltern handeln). Wenn also Ihre Eltern oder ein Elternteil zur Erbengemeinschaft gehören, ist das Baukindergeld für Sie nicht möglich.
Gehören Ihre Eltern / Großeltern / Kinder allerdings nicht zur Erbengemeinschaft, kommt die Förderung in Frage.
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