Wir planen den Kauf eines Zweifamilienhauses, welches aber in zwei Eigentumswohnungen geteilt ist. Eine der beiden Wohnungen ist vermietet, die andere werden wir beziehen. Nach dem Auszug der Mieter, werden wir diese Wohnung ebenfalls nutzen. Der Übergang der beiden Wohnungen, soll zum 1. .Januar erfolgen. Steht uns für diese Konstellation Baukindergeld zu? Meine Befürchtung ist, dass wir am Stichtag zwei Immobilien besitzen? Oder wäre es sinnvoll den Übergang der vermieteten Wohnung ein paar Tage später zu datieren?
Auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses ist das Baukindergeld möglich. Gefördert wird die Wohneinheit, die von der Familie bewohnt wird.
Das wird in Ihrem Fall ja zunächst die eine Eigentumswohnung sein. Berücksichtigt werden dann nur die anteiligen Kosten der selbstgenutzten
Wohnung. Die Berechnung der anteiligen Kosten der selbstgenutzten
Wohnung erfolgt über die m².
Wenn Sie unsicher sind wegen der zwei Eigentumswohnungen sprechen Sie doch im Vorfeld mit der KfW über die Modalitäten. Evtl. ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich zu den geforderten Nachweisen auch eine formlose Erklärung zum Sachverhalt im KfW-Zuschussportal hochladen. Sollte die KfW Bedenken bei dieser Konstallation haben, bietet sich tatsächlich ein späterer Kauf der vermieteten Wohnung an. Aber bitte beachten Sie: Entscheidend ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht des Übergangs!
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