Wir haben in 2016 das Grundstück gekauft und im Dezember 2017 den Kaufvertrag für unser Bauvorhaben unterschrieben. Die Baugenehmigung haben wir erst im Juli 2018 erhalten. Haben wir Anspruch auf das Baukindergeld?
Ob in Ihrem Fall das Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung maßgebend ist und ob damit ein Anspruch auf Baukindergeld besteht oder nicht, können wir derzeit leider noch nicht beantworten. Wir warten auf die ausführlichen Förderrichtlinien, dann sind solche Details hoffentlich geklärt.
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