Expertenrat

Kommt das Baukindergeld auch in Frage, wenn ich zum 31.12.2020 ein Haus kaufe und erst im Februar 2021 einziehe?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dogan Y. am 30.07.2020 

Wir haben am 5.8.20 den Notartermin aber der Kauf der Immobilie ist zum 31.12.20 datiert. Über die Feiertage wird kein Geld zum Eigentümer fließen was bedeutet, dass die Besitzübernahme voraussichtlich erst im Januar 2021 stattfindet. Habe ich das Recht auf Kindergeld auch dann, wenn ich offiziell erst zu Februar 2021 einziehen kann? Gilt hier wieder der notarielle Kaufvertrag zum 31.12.2020?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ja, auch dann kommt das Baukindergeld in Frage. Wichtig ist, dass der notarielle Kaufvertrag bis zum 31.12.2020 unterschrieben wird. Die Besitzübergabe und das Datum der Geldzahlung spielen keine Rolle. Wenn nach Ihrem Einzug die Meldebescheinigung vorliegt, haben Sie 6 Monate, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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