Expertenrat

Baukindergeld: Welcher Stichtag gilt beim Verkauf einer geerbten Immobilie - der Tag des Verkaufs oder die Austragung im Grundbuch?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Uwe W. am 13.07.2020 

Ich habe von meinen verstorbenen Eltern eine Wohnimmobilie zu 1/4 gleichen Anteilen mit meinen Geschwistern vererbt bekommen. Jetzt würde ich meinen Anteil zu gleichen Teilen an meine Geschwister verkaufen und mir mit dem Geld eine neue eigene mit Baukindergeld zu fördernde Wohnimmobilie kaufen. Kann ich einen Tag nach dem Verkauf meines Anteils die neue Immobilie schon kaufen oder zählt der Tag der Austragung aus dem Grundbuch meines Elternhauses als Stichtag zum neuen Kaufvertrag, um die Förderung zu erhalten?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Als Stichtag für Verkauf und Kauf gilt beim Baukindergeld jeweils der Notartermin. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, d.h. der Kauf einer neuen Immobilie darf frühestens einen Tag nach dem Verkauf der "alten" Wohnimmobilie stattfinden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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