Ich habe von meinen verstorbenen Eltern eine Wohnimmobilie zu 1/4 gleichen Anteilen mit meinen Geschwistern vererbt bekommen. Jetzt würde ich meinen Anteil zu gleichen Teilen an meine Geschwister verkaufen und mir mit dem Geld eine neue eigene mit Baukindergeld zu fördernde Wohnimmobilie kaufen. Kann ich einen Tag nach dem Verkauf meines Anteils die neue Immobilie schon kaufen oder zählt der Tag der Austragung aus dem Grundbuch meines Elternhauses als Stichtag zum neuen Kaufvertrag, um die Förderung zu erhalten?
Als Stichtag für Verkauf und Kauf gilt beim Baukindergeld jeweils der Notartermin. Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, d.h. der Kauf einer neuen Immobilie darf frühestens einen Tag nach dem Verkauf der "alten" Wohnimmobilie stattfinden.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.