Unser Bauprojekt wurde am 4.4.16 begonnen. Für die Planung und Durchführung des KfW-55-Hauses sind zusätzliche Planungskosten angefallen. Wie können wir diese durch die KfW-Förderung bezuschussen lassen?
Die Förderung für die Baubegleitung im Neubau (Programm 431) ist erst seit dem 1. April 2016 erhältlich und muss zusammen mit der Förderung im Programm 153 beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist unseres Wissens nicht möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
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